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Bergrettung: Wer kommt und wer zahlt

Im Gebirge entscheidet nicht nur die Zeit bis zum Notruf, sondern auch, in welchem Land man sich befindet. Die Kostenfrage ist diesseits und jenseits der Grenze verschieden geregelt.

Bergrettung: Wer kommt und wer zahlt
Die Redaktion
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Microsoft Katja (Neural, deutsch)

Jede Bergsaison bringt Einsätze, die sich ähneln: erschöpfte Wanderer im Abstieg, ein verstiegener Klettersteiggeher, ein Sturz auf nassem Fels, ein Wetterumschwung oberhalb der Waldgrenze. Wer dann kommt und was der Einsatz kostet, ist überraschend unterschiedlich geregelt.

Wer ausrückt

In Deutschland übernimmt die Bergwacht die Rettung im unwegsamen Gelände; in Bayern ist sie Teil des Roten Kreuzes. Ihre Mannschaften sind fast durchgängig ehrenamtlich und werden über den Rettungsdienst alarmiert. In Österreich ist der Bergrettungsdienst zuständig, in der Schweiz koordiniert die Rettungsflugwacht einen großen Teil der Einsätze.

Alarmiert wird über 112, die europaweit gilt. In Österreich existiert daneben der Alpinnotruf 140, in der Schweiz die Nummer 1414 der Rettungsflugwacht. Alle drei Wege führen zu einer Leitstelle, die alpine Einsätze disponiert — die Wahl der Nummer kostet keine entscheidende Zeit, das Zögern vor dem Anruf sehr wohl.

Was die Leitstelle braucht

Hilfreich sind ein möglichst genauer Standort, die Zahl der Betroffenen, die Art der Verletzung und die Wetterlage vor Ort, insbesondere Sicht und Wind, weil davon der Einsatz eines Hubschraubers abhängt. Viele Notruf-Apps übermitteln Koordinaten automatisch. Der Akku des Telefons ist im Gebirge Teil der Ausrüstung.

Die Kostenfrage

Hier trennen sich die Systeme. In Deutschland trägt bei einem medizinischen Notfall in aller Regel die Krankenkasse den Rettungseinsatz. Nicht selbstverständlich abgedeckt ist die reine Bergung ohne medizinische Indikation — etwa wenn jemand unverletzt, aber nicht mehr eigenständig absteigen kann. Für solche Fälle gibt es Bergungskostenversicherungen.

In Österreich und der Schweiz werden Bergungs- und Rettungskosten häufiger dem Geretteten in Rechnung gestellt. Deshalb sind dort Mitgliedschaften verbreitet, die den Schutz einschließen: Die Mitgliedschaft in einem Alpenverein enthält eine Bergekostendeckung, in der Schweiz erfüllt die Gönnerschaft bei der Rettungsflugwacht eine ähnliche Funktion. Ein Blick in die eigene Auslandsreise-Krankenversicherung lohnt vor der Tour, nicht danach.

Grob fahrlässig oder nicht

Ob jemand den Einsatz selbst verschuldet hat, wirkt sich in Grenzen aus: Bei Fahrlässigkeit können Kosten geltend gemacht werden, und wer eine gesperrte Route begeht, muss mit Konsequenzen rechnen. Die Rettung selbst wird davon nicht abhängig gemacht.

Genau das ist die wichtigste Botschaft der Bergrettungsdienste: Der Notruf soll früh abgesetzt werden. Ein Einsatz bei Tageslicht und gutem Wetter ist für alle Beteiligten sicherer und günstiger als eine Suchaktion in der Nacht.