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Altersfreigaben: Wie FSK und USK entscheiden

Ab 12, ab 16, keine Jugendfreigabe: Die Zahlen auf Filmen und Spielen sagen nichts über Qualität — und etwas anderes, als viele annehmen.

Altersfreigaben: Wie FSK und USK entscheiden
Die Redaktion
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Microsoft Katja (Neural, deutsch)

Die Altersfreigabe auf einer Blu-ray, im Kinosaal oder in einem Streamingdienst wird häufig als Empfehlung gelesen: Ab diesem Alter sei ein Film geeignet. Das Jugendschutzrecht meint etwas anderes.

Was geprüft wird

Maßstab ist nicht die Frage, ob ein Werk für eine Altersgruppe interessant oder pädagogisch wertvoll ist, sondern ob es die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen dieser Altersstufe beeinträchtigen kann. Geprüft werden dafür Wirkungsrisiken: Angst und Bedrohung, Gewaltdarstellung und ihre Rechtfertigung im Erzählzusammenhang, sexuelle Inhalte, Drogenkonsum, Handlungsdruck und Nachahmungsanreize, außerdem die Frage, ob eine Geschichte Auswege und Entlastung anbietet.

Ein anspruchsvoller Film kann deshalb eine hohe Freigabe erhalten und ein anspruchsloser eine niedrige. Die Zahl ist kein Urteil über den Rang eines Werks.

Wer entscheidet

Die Freigabekennzeichen werden formal von den obersten Landesjugendbehörden erteilt. Die Prüfung übernehmen in deren Auftrag Einrichtungen der freiwilligen Selbstkontrolle: die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft für Filme und Trägermedien, die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle für Computerspiele. In den Ausschüssen sitzen ständige Vertreter der Länder neben Prüferinnen und Prüfern aus Pädagogik, Medienarbeit und Wissenschaft.

Die Stufen sind einheitlich: ohne Altersbeschränkung, ab 6, ab 12, ab 16 und keine Jugendfreigabe. Eine Freigabe ab 18 als eigene Kategorie existiert nicht — der letzte Schritt ist die fehlende Jugendfreigabe.

Was seit der Reform hinzugekommen ist

Mit der Novelle des Jugendschutzgesetzes wurden zwei Dinge ergänzt. Erstens werden neben der Alterszahl Deskriptoren ausgewiesen, also Hinweise auf die maßgeblichen Inhalte wie Gewalt, Angst oder Sprache. Zweitens fließen bei Spielen und Apps auch Interaktionsrisiken in die Bewertung ein: Chatfunktionen mit Fremden, Weitergabe von Standortdaten, Kaufanreize und Mechaniken mit Zufallsziehungen.

Damit reagiert das Recht darauf, dass die Gefährdung bei vernetzten Anwendungen oft nicht vom dargestellten Inhalt ausgeht, sondern von dem, was um ihn herum passiert.

Streaming und Fernsehen

Für Rundfunk und Telemedien gilt der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag. Im Fernsehen wirkt er über Sendezeitgrenzen: Programme ab 16 dürfen grundsätzlich nicht vor 22 Uhr, solche ohne Jugendfreigabe nicht vor 23 Uhr laufen. Streamingdienste können Inhalte in anerkannten Verfahren selbst einstufen und müssen wirksame Schutzvorkehrungen anbieten, etwa Altersverifikation oder Kinderprofile.

Für Eltern ist deshalb weniger die Zahl entscheidend als die Einrichtung: ein eingerichtetes Profil, ein gesetzter Jugendschutz-PIN und ein Blick auf die Deskriptoren sagen mehr über die konkrete Situation im Wohnzimmer aus als die Kennzeichnung allein.