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Zölle: Wer sie zahlt und wie sie wirken

In der politischen Debatte klingt es oft so, als zahle das Ausland den Zoll. Rechtlich und wirtschaftlich verhält es sich anders.

Zölle: Wer sie zahlt und wie sie wirken
Die Redaktion
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Microsoft Katja (Neural, deutsch)

Zölle gehören zu den ältesten Instrumenten der Wirtschaftspolitik und zu den am häufigsten missverstandenen. Der Kern ist schlicht: Ein Zoll ist eine Abgabe, die bei der Einfuhr einer Ware in ein Zollgebiet fällig wird — geschuldet vom Anmelder im Bestimmungsland, nicht vom Hersteller im Ausland.

Die EU ist eine Zollunion

Deutschland erhebt keine eigenen Zölle. Die Europäische Union bildet ein einheitliches Zollgebiet mit gemeinsamem Außenzoll; die Handelspolitik ist ausschließliche Zuständigkeit der Union. Erhoben wird nach dem Gemeinsamen Zolltarif, in dem jede Ware über eine Warennummer einem Zollsatz zugeordnet ist. Die Einnahmen fließen als traditionelle Eigenmittel in den EU-Haushalt; die Mitgliedstaaten behalten einen Anteil für den Erhebungsaufwand ein.

Drei Angaben entscheiden über die Höhe: die Einreihung der Ware, ihr Zollwert und ihr Ursprung. Um den Ursprung wird häufig gestritten, weil Freihandelsabkommen niedrigere Präferenzzölle vorsehen — aber nur für Waren, die die vereinbarten Ursprungsregeln erfüllen.

Wer die Last am Ende trägt

Zahlen muss zunächst der Importeur. Ob er die Kosten weitergibt, hängt vom Markt ab. Bei Waren mit vielen Anbietern und preissensiblen Kunden bleibt ein Teil bei Händler und Hersteller hängen; bei schwer ersetzbaren Vorleistungen landet der Aufschlag meist im Endpreis. Auch Wechselkurse wirken mit: Wertet die Währung des Ausfuhrlandes ab, wird ein Teil des Zolls rechnerisch aufgefangen.

Besonders unangenehm sind Zölle auf Vorleistungen. Sie verteuern die Produktion im eigenen Land und schwächen damit genau die Betriebe, die der Zoll schützen soll — ein Effekt, der in der Debatte um Schutzzölle regelmäßig unterschätzt wird.

Verschiedene Zollarten

Neben den regulären Sätzen des Tarifs gibt es handelspolitische Sonderformen. Antidumpingzölle richten sich gegen Einfuhren unter Herstellungskosten, Ausgleichszölle gegen subventionierte Waren, Schutzmaßnahmen gegen einen plötzlichen Einfuhranstieg. Solche Maßnahmen setzen ein Untersuchungsverfahren voraus und sind befristet.

Davon zu unterscheiden sind Vergeltungszölle, mit denen ein Land auf Maßnahmen eines Handelspartners reagiert. Sie folgen einer politischen, nicht einer wettbewerbsrechtlichen Logik — und treffen häufig Branchen, die mit dem Ausgangskonflikt nichts zu tun haben.

Was neben dem Zoll anfällt

Bei der Einfuhr wird außerdem die Einfuhrumsatzsteuer erhoben, die bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen ein durchlaufender Posten ist, bei Privatpersonen dagegen nicht. Für Sendungen aus Drittländern gelten Wertgrenzen und Meldepflichten, die sich von den Regeln im Binnenmarkt deutlich unterscheiden.

Für die Lektüre von Nachrichten heißt das: Die Ankündigung eines Zollsatzes sagt für sich genommen wenig. Entscheidend sind der Warenkreis, die Ursprungsregeln und die Frage, ob es sich um Vorleistungen oder um Endprodukte handelt.