Wie Dopingkontrollen ablaufen
Kontrollen im Spitzensport greifen tief in den Alltag der Athletinnen und Athleten ein. Das System folgt weltweit einheitlichen Regeln.
Microsoft Katja (Neural, deutsch)
Grundlage der Dopingbekämpfung ist der Welt-Anti-Doping-Code. Er wird von der Welt-Anti-Doping-Agentur verantwortet und von nationalen Agenturen umgesetzt, in Deutschland von der Nationalen Anti Doping Agentur.
Der Testpool und die Meldepflicht
Athletinnen und Athleten der höchsten Kaderstufen gehören einem Testpool an. Sie müssen ihren Aufenthaltsort so angeben, dass sie jederzeit auffindbar sind, und ein tägliches Zeitfenster benennen, in dem sie sicher angetroffen werden. Drei versäumte Kontrollen oder Meldeversäumnisse innerhalb eines definierten Zeitraums werden wie ein Verstoß gewertet.
Diese Pflicht ist der Teil des Systems, der am stärksten in die Privatsphäre eingreift — und zugleich der, ohne den unangekündigte Trainingskontrollen nicht funktionieren würden. Denn wirksam sind vor allem Tests außerhalb von Wettkämpfen.
Der Kontrollvorgang
Eine Kontrolle wird nicht angekündigt. Ein Kontrollteam weist sich aus, die Person wird ab diesem Moment durchgehend beobachtet — auch bei der Abgabe der Urinprobe, was regelmäßig als entwürdigend beschrieben wird, aber Manipulationen verhindern soll. Die Probe wird in zwei Flaschen, A und B, versiegelt. Ergibt die A-Probe einen auffälligen Befund, kann die Öffnung der B-Probe verlangt werden.
Der Athletenpass
Neben dem direkten Nachweis von Substanzen arbeitet das System mit dem biologischen Athletenpass. Über Jahre werden Blut- und Steroidwerte erfasst; auffällig sind nicht einzelne Werte, sondern Abweichungen vom individuellen Normalbild. So lassen sich auch Methoden erkennen, für die kein direkter Test existiert.
Nachanalysen
Proben werden über viele Jahre aufbewahrt und können mit neuen Verfahren erneut untersucht werden. Ein erheblicher Teil der nachträglich aberkannten Medaillen bei Olympischen Spielen geht auf solche Nachanalysen zurück.
Medizinische Ausnahmegenehmigungen
Wer ein Medikament benötigt, das auf der Verbotsliste steht, kann eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Voraussetzung ist eine belegte Erkrankung, das Fehlen erlaubter Alternativen und der Nachweis, dass die Behandlung keinen Leistungsvorteil über die Wiederherstellung des normalen Gesundheitszustands hinaus verschafft.
Die Verbotsliste wird jährlich aktualisiert. Für Athleten gilt das Prinzip der strikten Verantwortlichkeit: Wer eine verbotene Substanz im Körper hat, haftet dafür — unabhängig davon, wie sie dorthin gelangt ist.