Wie Berlin sein Abgeordnetenhaus wählt
Berlin wählt anders als der Bund: Neben dem Abgeordnetenhaus stehen die Bezirksverordnetenversammlungen zur Wahl — und die sind kein zweites Parlament.

Microsoft Katja (Neural, deutsch)
Wahlen in Berlin sind für Auswärtige schwer zu lesen, weil an einem Tag über zwei sehr unterschiedliche Ebenen entschieden wird: über das Landesparlament und über die Bezirke. Beide folgen eigenen Regeln, und die Bezirksebene ist etwas anderes, als der Begriff Kommunalwahl vermuten lässt.
Ein Parlament, das zugleich Landtag ist
Das Abgeordnetenhaus ist der Landtag Berlins. Es beschließt Landesgesetze und den Haushalt, kontrolliert den Senat und wählt die Regierende Bürgermeisterin oder den Regierenden Bürgermeister. Die Wahlperiode dauert fünf Jahre. Die gesetzliche Mindestzahl der Sitze liegt bei 130; durch Ausgleichsmandate kann das Haus größer werden.
Gewählt wird nach dem Prinzip der personalisierten Verhältniswahl, ähnlich wie beim Bundestag. Mit der Erststimme wird in einem der Wahlkreise eine Person direkt bestimmt, mit der Zweitstimme eine Bezirksliste. Über die Stärke der Fraktionen entscheidet die Zweitstimme. Wer daran gemessen weniger als fünf Prozent erreicht, bleibt draußen, sofern die Partei nicht die vorgesehene Zahl an Direktmandaten gewinnt.
Die Bezirke wählen mit — aber kein Parlament
Berlin ist verwaltungsrechtlich eine Einheitsgemeinde. Die zwölf Bezirke sind keine eigenständigen Gemeinden mit eigener Rechtspersönlichkeit, sondern Selbstverwaltungseinheiten des Landes. Deshalb ist die Bezirksverordnetenversammlung, kurz BVV, auch kein Bezirksparlament: Sie erlässt keine Gesetze, sondern kontrolliert die Bezirksverwaltung, fasst Beschlüsse mit Empfehlungscharakter und wählt das Bezirksamt.
Diese Konstruktion erklärt eine wiederkehrende Erfahrung von Anwohnerinnen und Anwohnern: Eine BVV kann sich einmütig für oder gegen ein Vorhaben aussprechen und trotzdem am Ende nicht entscheiden, weil die Zuständigkeit beim Senat liegt oder ein Vorhaben von gesamtstädtischer Bedeutung an sich gezogen wird.
Unterschiedliche Wahlberechtigung
Für das Abgeordnetenhaus dürfen deutsche Staatsangehörige ab 18 Jahren wählen, die ihre Hauptwohnung seit mindestens drei Monaten in Berlin haben. Für die BVV liegt die Altersgrenze bei 16 Jahren, und auch Staatsangehörige anderer EU-Staaten sind wahlberechtigt. Wer an einem Wahlsonntag beide Wahlen vor sich hat, bekommt deshalb nicht zwangsläufig alle Stimmzettel.
Was am Wahlabend zählt
Für die Regierungsbildung sind die Zweitstimmenanteile und die Frage entscheidend, welche Parteien die Fünf-Prozent-Hürde nehmen. Erst daraus ergibt sich, welche Koalitionen rechnerisch möglich sind. Die Wahl der Regierenden Bürgermeisterin oder des Regierenden Bürgermeisters erfolgt anschließend im Abgeordnetenhaus, nicht direkt durch die Wählerschaft.
Wer Prognosen und Umfragen liest, sollte außerdem im Blick behalten, dass Berliner Ergebnisse zwischen den Bezirken stark auseinandergehen. Ein landesweiter Durchschnitt sagt wenig darüber aus, wie ein Direktmandat in einem einzelnen Wahlkreis ausgeht.


