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Was Tarifverhandlungen regeln — und wer daran beteiligt ist

Löhne werden in Deutschland überwiegend nicht vom Staat festgelegt, sondern zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern ausgehandelt. Die Spielregeln sind eng gesteckt.

Die Redaktion
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Microsoft Katja (Neural, deutsch)

Tarifverhandlungen bestimmen die Arbeitsbedingungen von Millionen Beschäftigten. Ihr Ablauf folgt Regeln, die im Grundgesetz angelegt und im Tarifvertragsgesetz ausgeformt sind.

Tarifautonomie

Die Verfassung schützt die Koalitionsfreiheit: Beschäftigte und Arbeitgeber dürfen sich zusammenschließen, um Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zu regeln. Der Staat hält sich aus den Verhandlungen heraus. Das ist der Grund, warum eine Regierung Tarifergebnisse kommentieren, aber nicht anordnen kann.

Was in einem Tarifvertrag steht

Geregelt werden vor allem Entgelte, Arbeitszeiten, Zuschläge, Urlaub und Kündigungsfristen. Unterschieden wird zwischen Entgelttarifverträgen mit kurzer Laufzeit und Rahmen- oder Manteltarifverträgen, die grundsätzliche Fragen über längere Zeiträume regeln.

Gebunden sind zunächst die Mitglieder der Tarifparteien. In der Praxis wenden viele Betriebe die Konditionen auch auf nicht organisierte Beschäftigte an. Über eine Allgemeinverbindlicherklärung kann ein Tarifvertrag auf eine ganze Branche erstreckt werden.

Friedenspflicht und Arbeitskampf

Solange ein Tarifvertrag läuft, gilt Friedenspflicht: Streiks über die geregelten Gegenstände sind unzulässig. Erst nach Ablauf und gescheiterten Verhandlungen sind Arbeitskampfmaßnahmen möglich. Warnstreiks sind kurze Aktionen während laufender Verhandlungen; ein Erzwingungsstreik setzt in der Regel eine Urabstimmung voraus. Auf Arbeitgeberseite steht die Aussperrung als Gegenmittel zur Verfügung, die in Deutschland selten geworden ist.

Viele Tarifrunden sehen eine Schlichtung vor, in der eine unabhängige Person einen Vorschlag erarbeitet. Während der Schlichtung ruhen Arbeitskämpfe.

Der Rückgang der Tarifbindung

Der Anteil der Beschäftigten, für die ein Tarifvertrag gilt, sinkt seit Jahren, mit deutlichen Unterschieden zwischen Branchen und zwischen Ost und West. Diskutiert werden unter anderem eine erleichterte Allgemeinverbindlicherklärung und die Bindung öffentlicher Aufträge an Tariftreue.

Parallel dazu setzt der gesetzliche Mindestlohn eine Untergrenze, die unabhängig von Tarifverträgen gilt. Über seine Höhe entscheidet auf Vorschlag einer Kommission die Bundesregierung — ein Bereich, in dem sich staatliche Lohnpolitik und Tarifautonomie berühren.