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Was der Bundesrat kann — und was nicht

Der Bundesrat wird oft als zweite Kammer beschrieben. Das trifft es nicht: Seine Mitglieder werden nicht gewählt, sondern entsandt — und seine Macht hängt vom Gesetzestyp ab.

Die Redaktion
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Microsoft Katja (Neural, deutsch)

Der Bundesrat gehört zu den Verfassungsorganen, deren Wirkung regelmäßig unterschätzt und deren Aufbau regelmäßig missverstanden wird. Er ist kein Parlament: Seine Mitglieder werden nicht gewählt, sondern von den Landesregierungen entsandt und abberufen.

Stimmen, nicht Köpfe

Jedes Land hat je nach Einwohnerzahl drei bis sechs Stimmen. Entscheidend ist: Die Stimmen eines Landes können nur einheitlich abgegeben werden. Sind sich die Koalitionspartner einer Landesregierung uneinig, enthält sich das Land — und eine Enthaltung wirkt bei den erforderlichen Mehrheiten wie eine Ablehnung. Dieser Mechanismus erklärt, warum Vorhaben im Bundesrat scheitern können, obwohl rechnerisch eine Mehrheit für sie denkbar wäre.

Zustimmung oder Einspruch

Wie stark der Bundesrat ist, hängt vom Gesetz ab. Zustimmungsgesetze kommen ohne ihn nicht zustande. Dazu zählen insbesondere Gesetze, die Verwaltungsverfahren der Länder regeln, Änderungen des Grundgesetzes und Regelungen mit erheblichen finanziellen Folgen für die Länder. Bei allen übrigen — den Einspruchsgesetzen — kann der Bundesrat Widerspruch einlegen, den der Bundestag mit entsprechender Mehrheit zurückweisen kann.

Weil die Zuordnung streitig sein kann, wird über die Frage, ob ein Gesetz zustimmungsbedürftig ist, mitunter härter gerungen als über seinen Inhalt.

Der Vermittlungsausschuss

Bleibt es beim Dissens, kann der Vermittlungsausschuss angerufen werden. Er ist paritätisch mit Mitgliedern aus Bundestag und Bundesrat besetzt und tagt nicht öffentlich. Diese Vertraulichkeit ist gewollt: Sie soll Kompromisse ermöglichen, die in offener Sitzung als Niederlage gelten würden. Das Ergebnis muss anschließend erneut durch beide Häuser.

Mehr als Gesetzgebung

Der Bundesrat wirkt außerdem an der Verwaltung des Bundes mit, etwa bei zustimmungsbedürftigen Rechtsverordnungen, und er beteiligt sich an Angelegenheiten der Europäischen Union. In der öffentlichen Wahrnehmung spielt das kaum eine Rolle, im Verwaltungsalltag sehr wohl.

Wer Landtagswahlen einordnen will, sollte die Folgen für den Bundesrat mitdenken: Sie verändern nicht nur Regierungen in den Ländern, sondern die Mehrheitsverhältnisse für Bundesgesetze.