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Warum Livestreams an Landesgrenzen enden

Ein Spiel, das im Inland frei zu sehen ist, bleibt im Nachbarland schwarz. Das liegt nicht an der Technik, sondern an der Art, wie Rechte verkauft werden.

Warum Livestreams an Landesgrenzen enden
Die Redaktion
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Microsoft Katja (Neural, deutsch)

Wer im Urlaub die Übertragung eines Regionalliga-Spiels aufrufen will, bekommt regelmäßig statt des Bildes einen Hinweis: nicht verfügbar in Ihrem Land. Die Sperre ist kein technischer Mangel, sondern das gewollte Ergebnis einer Rechtekonstruktion.

Rechte enden an Grenzen

Das Urheberrecht folgt dem Territorialitätsprinzip: Es gilt jeweils national. Wer ein geschütztes Werk in einem Land öffentlich zugänglich machen will, braucht dafür eine Lizenz für dieses Land. Für Sportübertragungen wird daraus ein Geschäftsmodell — Verwertungsrechte werden Markt für Markt verkauft, oft an ganz unterschiedliche Anbieter zu ganz unterschiedlichen Preisen.

Ein Anbieter, der sein Signal ungefiltert weltweit ausspielte, würde damit die Rechte seiner Vertragspartner in anderen Ländern verletzen. Geoblocking ist die technische Absicherung dieser Verpflichtung: Über die IP-Adresse wird der Standort geschätzt, außerhalb des Lizenzgebiets bleibt der Player dunkel.

Was die EU geändert hat — und was nicht

Seit April 2018 gilt die europäische Portabilitätsverordnung. Sie verpflichtet Anbieter kostenpflichtiger Abonnements, ihren Kunden bei vorübergehendem Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat denselben Zugang zu gewähren wie zu Hause. Wer in Deutschland ein Sportabo bezahlt, kann es also im Urlaub in Italien nutzen.

Zwei Einschränkungen bleiben. Erstens ist der Begriff des vorübergehenden Aufenthalts nicht scharf definiert; Anbieter prüfen den Wohnsitz und dürfen die Nutzung begrenzen. Zweitens gilt die Regel für bezahlte Dienste — kostenlose Angebote können sie freiwillig anwenden, müssen es aber nicht.

Die allgemeine Geoblocking-Verordnung, die im Online-Handel Diskriminierung nach Wohnsitz untersagt, hilft hier ebenfalls nicht weiter: Audiovisuelle Inhalte sind von ihr ausdrücklich ausgenommen. Am Territorialprinzip selbst hat sich damit nichts geändert.

Warum Verbände selbst senden

Dass Amateurspiele überhaupt frei im Netz laufen, liegt daran, dass die Rechte daran bei den Verbänden und Vereinen liegen und dort nicht in große Pakete eingebunden sind. Wer die Rechte selbst hält, kann sie selbst nutzen — und tut das zunehmend über eigene Streamingportale, weil das Reichweite bringt, wo klassisches Fernsehen nicht hinsieht.

Der Umweg über den VPN

Technisch lässt sich der Standort verschleiern. Rechtlich ist das kein Straftatbestand, verstößt aber regelmäßig gegen die Nutzungsbedingungen des Anbieters, der dafür das Konto sperren darf. Anbieter erkennen bekannte VPN-Adressbereiche und blockieren sie — ein Wettlauf, der auf beiden Seiten Aufwand kostet und an der Rechtslage nichts ändert.