Urheberrecht: Was geschützt ist und wann es endet
Nicht alles, was jemand erstellt hat, ist urheberrechtlich geschützt — und nicht jede Nutzung geschützter Werke ist verboten.
Microsoft Katja (Neural, deutsch)
Das Urheberrecht entsteht automatisch mit der Schöpfung eines Werks. Eine Anmeldung wie beim Patent gibt es nicht, ein Copyright-Vermerk ist rechtlich nicht erforderlich.
Der Werkbegriff
Geschützt sind persönliche geistige Schöpfungen: Texte, Musik, Bilder, Filme, Software, Bauwerke. Voraussetzung ist eine gewisse Individualität. Reine Fakten, Ideen, Verfahren und amtliche Werke wie Gesetze sind nicht geschützt — geschützt ist die konkrete Form, nicht der Inhalt.
Bei Fotografien unterscheidet das deutsche Recht zwischen Lichtbildwerken mit voller Schutzdauer und einfachen Lichtbildern mit kürzerer Frist. Praktisch bedeutet das: Auch der Schnappschuss genießt Schutz, nur kürzer.
Die Schutzfrist
Der Schutz endet in Deutschland siebzig Jahre nach dem Tod der Urheberin oder des Urhebers. Danach ist ein Werk gemeinfrei und kann frei genutzt werden. Bei mehreren Beteiligten zählt der Tod des letzten. Achtung bei Ausgaben und Übersetzungen: An ihnen können eigene Rechte bestehen, auch wenn das Originalwerk gemeinfrei ist.
Schranken: erlaubte Nutzungen
Das Gesetz kennt Ausnahmen, die eine Nutzung ohne Zustimmung erlauben. Dazu gehören das Zitatrecht, Nutzungen für Unterricht und Wissenschaft in engen Grenzen, Karikatur, Parodie und Pastiche sowie die Panoramafreiheit für Aufnahmen von öffentlichen Wegen aus.
Das Zitatrecht wird häufig überdehnt. Zulässig ist ein Zitat nur zur Auseinandersetzung mit dem zitierten Werk, im gebotenen Umfang und mit Quellenangabe. Ein Bild als Illustration zu übernehmen, ist kein Zitat.
Verwertungsgesellschaften
GEMA, VG Wort und andere nehmen Rechte kollektiv wahr und schütten Vergütungen aus. Wer Musik öffentlich wiedergibt — im Laden, im Verein, beim Straßenfest — braucht in der Regel eine Lizenz.
Urheberpersönlichkeitsrecht
Neben den Verwertungsrechten, die übertragen werden können, steht das Urheberpersönlichkeitsrecht: Anerkennung der Urheberschaft, Schutz vor Entstellung, Entscheidung über die Veröffentlichung. Es bleibt beim Urheber, auch wenn Nutzungsrechte vollständig eingeräumt wurden.