Solarpflicht in Bayern: Was Bauherren und Eigentümer wissen müssen
Bayern hat die Solarpflicht schrittweise eingeführt. Für wen sie gilt, was bei Wohngebäuden anders ist und worauf Bauherren im Raum München achten sollten.

Microsoft Katja (Neural, deutsch)
Die Energiewende findet zunehmend auf den Dächern statt, und in Bayern schreibt der Gesetzgeber dabei inzwischen mit. Seit 2023 gilt im Freistaat eine Solarpflicht für bestimmte Neubauten. Viele Bauherren sind trotzdem unsicher, ob sie betroffen sind und was genau verlangt wird. Ein Überblick.
Gewerbe und Industrie zuerst
Die Pflicht trat zunächst für gewerblich und industriell genutzte Neubauten in Kraft, kurz darauf folgten sonstige Nichtwohngebäude. Wer eine neue Lagerhalle, ein Bürogebäude oder einen Supermarkt baut, muss einen Teil der geeigneten Dachfläche mit Photovoltaik belegen. Auch bei einer vollständigen Erneuerung der Dachhaut greift die Regel.
Wohngebäude: sollen, nicht müssen
Für neue Wohngebäude hat Bayern einen anderen Weg gewählt. Hier gilt eine Soll-Vorschrift: Photovoltaik soll installiert werden, ein Zwang mit Bußgeld besteht nicht. In der Praxis entscheiden sich trotzdem die meisten Bauherren dafür, weil sich eine Anlage auf einem Neubau besonders günstig einplanen lässt. Einen Überblick über die Solarpflicht in Bayern und München mit allen Stichtagen bietet ein Münchner Fachportal.
Kommunen können mehr verlangen
Unabhängig vom Landesrecht dürfen Städte und Gemeinden in Bebauungsplänen eigene Vorgaben machen. München etwa setzt in neuen Baugebieten häufig auf Solaranlagen. Wer baut, sollte deshalb nicht nur das Landesrecht, sondern auch den Bebauungsplan prüfen.
Genehmigung meist nicht nötig
Eine gute Nachricht für Hausbesitzer: Aufdach-Anlagen sind in Bayern in aller Regel verfahrensfrei, eine Baugenehmigung ist nicht erforderlich. Ausnahmen gelten etwa beim Denkmalschutz oder bei freistehenden Anlagen. Was im Einzelfall zu beachten ist, erklärt ein Beitrag zur Genehmigung von Photovoltaik nach bayerischem Baurecht.
Bestand bleibt verschont
Für bestehende Gebäude gibt es keine allgemeine Nachrüstpflicht. Wer sein Dach saniert, sollte eine Anlage trotzdem mitdenken, denn Gerüst und Dachdecker sind dann ohnehin da.
Die Solarpflicht ist in Bayern weniger streng als in manchen anderen Bundesländern. Für die meisten Bauherren ist die Frage ohnehin nicht mehr, ob sich eine Anlage lohnt, sondern wie groß sie sein soll.


