Zurück zur Übersicht

Mobilfunkausbau in Bayern: Warum Funklöcher auf dem Land langsamer verschwinden als geplant

Funklöcher auf dem Land schließen sich langsamer als angekündigt. Das liegt selten an der Funktechnik, sondern an Standortsuche, Genehmigung, Bau und Anbindung jedes einzelnen Masts.

Mobilfunkausbau in Bayern: Warum Funklöcher auf dem Land langsamer verschwinden als geplant
Redaktion
6 Min. Lesezeit
Vorlesen

Microsoft Katja (Neural, deutsch)

Wer zwischen Passau und dem Allgäu, im Fichtelgebirge oder im Spessart unterwegs ist, kennt das Muster: Auf der Bundesstraße bricht das Telefonat ab, im Ortskern reicht es gerade für eine Nachricht, am Waldrand zeigt das Display gar keinen Empfang mehr. Seit Jahren kündigen Politik und Netzbetreiber an, diese Funklöcher zu schließen. Tatsächlich ist die Versorgung besser geworden – aber langsamer, als es viele Zeitpläne vorgesehen hatten. Der Grund liegt selten in der Funktechnik. Ein neuer Mobilfunkstandort durchläuft eine lange Kette von Schritten, und an fast jedem Glied kann es haken.

Ein Mast beginnt mit einem Suchkreis

Am Anfang steht keine Baustelle, sondern eine Planung am Rechner. Der Netzbetreiber ermittelt, wo eine Versorgungslücke liegt und in welchem Umkreis ein neuer Standort sie schließen könnte. Dieser sogenannte Suchkreis ist oft nur wenige hundert Meter groß, weil Geländeform, Bewuchs und die Lage der Nachbarstandorte genau vorgeben, wo eine Antenne funktechnisch sinnvoll ist. Ein Hügel weiter, und die Abdeckung des Tals ist eine ganz andere.

Innerhalb des Suchkreises braucht es dann ein Grundstück. Auf dem Land heißt das meist: eine Wiese, ein Acker, ein Waldrand oder ein Gewerbegelände. Der Eigentümer muss bereit sein, eine Fläche über viele Jahre zu verpachten, eine Zufahrt für Bau und Wartung zu dulden und Leitungen über sein Land führen zu lassen. Findet sich niemand, verschiebt sich die Planung, oder der Suchkreis wird neu gezogen – mit der Folge, dass die Funkplanung von vorn beginnt.

Die Gemeinde redet mit

In Bayern werden die Kommunen frühzeitig eingebunden. Zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und den Netzbetreibern gibt es seit Langem Vereinbarungen, nach denen Gemeinden über geplante Standorte informiert werden und eigene Vorschläge machen können. Das ist sinnvoll, weil die Gemeinde ihre Flächen kennt und weiß, wo ein Mast weniger stört. Es kostet aber Zeit: Gemeinderäte tagen in festen Abständen, Alternativstandorte müssen funktechnisch geprüft werden, und nicht jeder Vorschlag aus dem Rathaus erfüllt die Anforderungen des Netzes.

Hinzu kommt die Akzeptanz vor Ort. Über die Sorge vor elektromagnetischen Feldern, über das Ortsbild oder den Blick aus dem eigenen Fenster wird in vielen Orten intensiv diskutiert. Bürgerversammlungen, Unterschriftenlisten und Bürgerbegehren gehören zum Alltag des Ausbaus. Für die Grenzwerte ist bundesweit das Immissionsschutzrecht maßgeblich; bevor ein Standort sendet, muss die Bundesnetzagentur in der Regel eine Standortbescheinigung erteilen, in der die einzuhaltenden Sicherheitsabstände festgelegt sind. Das beantwortet die Sachfrage, beendet aber nicht jede Debatte.

Baurecht: zwischen verfahrensfrei und Außenbereich

Ob ein Mast eine Baugenehmigung braucht, regelt die Bayerische Bauordnung. Kleinere Antennenanlagen können verfahrensfrei sein, freistehende Masten in der üblichen Höhe für die Flächenversorgung brauchen dagegen in aller Regel ein Genehmigungsverfahren. Liegt der Standort im Außenbereich, also außerhalb geschlossener Ortschaften, kommt das Bauplanungsrecht hinzu: Anlagen der öffentlichen Telekommunikationsversorgung gelten dort zwar grundsätzlich als zulässig, öffentliche Belange wie Natur- und Landschaftsschutz, Denkmalschutz oder die Belange der Landwirtschaft müssen aber geprüft werden.

Gerade in Bayern mit seinen Landschaftsschutzgebieten, Naturparks und denkmalgeschützten Ortsbildern bedeutet das häufig zusätzliche Stellungnahmen von Fachbehörden. Jede Nachforderung, jedes fehlende Gutachten verlängert das Verfahren um Wochen. In der Summe liegen zwischen dem ersten Suchkreis und dem Baubeginn nicht selten Jahre – und das, bevor überhaupt ein Bagger anrollt.

Der Bau: Was unter dem Mast steckt

Ist die Genehmigung da, beginnt der Teil, den man von außen am ehesten sieht – und der dennoch häufig unterschätzt wird. Ein Mobilfunkmast trägt Antennen, Kabel und Technik in großer Höhe und ist dauerhaft Wind ausgesetzt. Die Kräfte, die dabei auf den Fuß wirken, muss ein Fundament sicher in den Boden ableiten. Wie es aussieht, ergibt sich aus der Statik des Masts und aus dem Baugrund. Deshalb steht vor dem Bau in der Regel ein Baugrundgutachten: Lehm, Kies, Fels oder ein hoher Grundwasserspiegel führen zu ganz unterschiedlichen Lösungen.

Der Ablauf selbst folgt einer festen Reihenfolge: Baugrube ausheben, Schalung setzen, Bewehrung einbauen, betonieren, aushärten lassen. Erst danach kann der Mast montiert werden. Auf dem Land kommen eigene Schwierigkeiten hinzu. Standorte liegen oft abseits befestigter Wege, Zufahrten müssen für Betonfahrzeuge und Kran erst ertüchtigt werden, und nasse Witterung kann eine Baustelle auf der Wiese tagelang lahmlegen. Weil diese Arbeiten Erfahrung mit Baugrund, Bewehrung und beengten Zufahrten verlangen, übernehmen sie meist spezialisierte Tiefbaufirmen. In Bayern und Baden-Württemberg etwa sind die Spezialisten für Funkmastfundamente der KOMNETZE Infrastruktur GmbH auf Erdarbeiten, Bewehrung, Schalung und Betonage für Mobilfunkstandorte ausgerichtet, im Neubau wie bei Fundamentertüchtigungen im Bestand.

Gerade dieser Bestand wird wichtiger. Wenn auf einem vorhandenen Mast zusätzliche Antennen für neue Frequenzen oder einen weiteren Netzbetreiber montiert werden, steigt die Last. Dann muss geprüft werden, ob das Fundament das trägt, und es muss gegebenenfalls verstärkt werden – oft bei laufendem Betrieb des Standorts.

Strom und Anbindung: die letzten Meter

Ein fertiger Mast funkt noch nicht. Die Technik braucht einen Stromanschluss, und den legt der örtliche Verteilnetzbetreiber nach eigenen Zeitplänen. Liegt der Standort weit ab vom nächsten Anschlusspunkt, wird eine eigene Kabeltrasse nötig, mit eigenen Genehmigungen und eigenen Grabarbeiten. Ähnliches gilt für die Anbindung an das Kernnetz: Entweder wird Glasfaser bis zum Mast verlegt, oder der Standort wird per Richtfunk an einen anderen angebunden, was wiederum freie Sichtverbindung voraussetzt.

Erst wenn Strom, Anbindung und Technik bereitstehen, geht ein Standort in Betrieb. Fällt eines dieser Gewerke aus dem Zeitplan, steht der Mast mitunter monatelang fertig in der Landschaft, ohne dass jemand davon etwas merkt – ein Bild, das in manchen Gemeinden für Unmut sorgt.

Warum Förderung allein nicht reicht

Der Freistaat hat ein eigenes Förderprogramm aufgelegt, über das Gemeinden Masten in bislang unversorgten Gebieten errichten und anschließend an Netzbetreiber vermieten können. Auch der Bund und die Auflagen aus den Frequenzvergaben setzen Anreize, die Fläche zu versorgen. Geld beschleunigt aber nur den Teil, an dem es fehlt. Die Standortsuche, die Verfahren und die Kapazitäten im Tiefbau lassen sich nicht beliebig kaufen. Wo eine Gemeinde selbst baut, übernimmt sie zudem Aufgaben wie Ausschreibung und Bauüberwachung, für die kleine Verwaltungen oft wenig Personal haben.

Netzbetreiber und Verbände fordern deshalb seit Jahren schnellere und digitalere Genehmigungsverfahren, Fristen für Behörden und eine stärkere Gewichtung des Netzausbaus gegenüber anderen Belangen. Einzelne Erleichterungen sind umgesetzt worden. Wie viel sie in der Praxis bringen, zeigt sich erst über mehrere Ausbaujahre.

Was Bürger und Gemeinden tun können

Wer ein Funkloch melden will, kann das bei den Netzbetreibern und über die Funkloch-Erfassung der Bundesnetzagentur tun; solche Meldungen fließen in die Planung ein. Gemeinden beschleunigen den Ausbau vor allem, indem sie früh geeignete eigene Flächen anbieten, Bürger offen über Vorhaben informieren und Stellungnahmen zügig abgeben. Und Grundstückseigentümer, die einen Standort ermöglichen, tragen oft mehr zur Versorgung eines Dorfes bei als jedes neue Förderprogramm.

Häufige Fragen

Warum dauert der Bau eines Mobilfunkmasts so lange?

Die eigentliche Bauzeit ist überschaubar. Lange dauern die Schritte davor: Standortsuche, Abstimmung mit der Gemeinde, Pachtvertrag, Genehmigung und am Ende Strom- und Netzanbindung.

Braucht jeder Mobilfunkmast in Bayern eine Baugenehmigung?

Nein. Kleinere Antennenanlagen können nach der Bayerischen Bauordnung verfahrensfrei sein. Freistehende Masten in der für die Flächenversorgung üblichen Höhe brauchen jedoch in der Regel eine Genehmigung.

Warum braucht ein Mast ein eigenes Fundament?

Der Mast muss die Windlasten und das Gewicht von Antennen und Technik dauerhaft sicher in den Boden ableiten. Größe und Bauart des Fundaments richten sich nach Maststatik und Baugrund.