Das Cum-Ex-Schneeballsystem ist seit Jahren in den Schlagzeilen, und jetzt hat Hanno Berger, eine Schlüsselfigur im Skandal, seine gerechte Strafe erhalten. Das Landgericht Wiesbaden hat ihn wegen Steuerhinterziehung zu acht Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.
Berger behauptete, seine Beteiligung an den Aktiendeals zwischen 2006 und 2008 sei nicht illegal gewesen. Doch dieser Standpunkt steht im direkten Widerspruch zur damaligen Gesetzgebung.
Jahrelang bestand ein komplexes Steuersparmodell namens "Goldfinger", das dem Staat schätzungsweise 300 Millionen Euro kostete, bevor die Bundesregierung es 2013 schloss. Ein Prozess gegen einige Steuerpflichtige und Anwälte wurde eingestellt, da das Modell nach den damaligen Regeln als legal galt, obwohl es Schlupflöcher in der grenzüberschreitenden Besteuerung ausnutzte.
Das Wiesbadener Landgericht hat sich jedoch deutlich positioniert und das Cum-Ex-Modell als das eingestuft, was es ist: eine Straftat. Denn wer Kapitalertragsteuern, die dem Fiskus nicht gezahlt wurden, dennoch zur Anrechnung und Rückerstattung beim Finanzamt anmeldet, nutzt nicht nur ein Schlupfloch, sondern handelt illegal.
Die Cum-Ex-Fallstudie zeigt deutlich, dass nicht alles, was juristisch durchsetzbar ist, auch ethisch oder moralisch erlaubt ist. Sie wirft ein Schlaglicht auf die Notwendigkeit, Gesetze ständig zu überprüfen und anzupassen, um sicherzustellen, dass sie ihre beabsichtigte Rolle erfüllen: das Gemeinwohl zu fördern und unerwünschte Verhaltensweisen zu sanktionieren.